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»1. Hat der Vorsitzende auf einen vor der Hauptverhandlung gestellten Antrag des Verteidigers die Ladung eines Zeugen verfügt, der aber in der Hauptverhandlung nicht erschienen ist, ist das Gericht grundsätzlich verpflichtet, dessen Vernehmung in der Hauptverhandlung herbeizuführen oder zu klären, ob auf dessen Einvernahme verzichtet wird.« 2. Hat der Verteidiger, nachdem er vor der Hauptverhandlung einen Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen gestellt hat, in der Hauptverhandlung neue Beweisanträge gestellt, die die Vernehmung dieses Zeugen nicht beinhalten, so liegt darin ein konkludenter Verzicht auf die Vernehmung des Zeugen.
NJW 1999, 1416 NStZ-RR 1998, 340 NZV 1998, 425 VRS 95, 259 ZfS 1998, 443 [...]
»Der Senat für Bußgeldsachen hat in dem Verfahren über eine Rechtsbeschwerde nach § 80a OWiG i.d.F. des Gesetzes zur Änderung des OWiG und anderer Gesetze vom 26.1.1998 (BGBl I, 156, 340) auch dann mit nur einem Richter zu entscheiden, wenn in dem angefochtenen Urteil eine Geldbuße von nicht mehr als 10.000 DM festgesetzt und als Nebenfolge nicht vermögensrechtlicher Art ein Fahrverbot verhängt worden ist.«
DAR 1998, 244 MDR 1998, 673 NStZ 1998, 415 NZV 1998, 262 VRS 95, 124 [...]
»1. Einen Rotlichtverstoß begeht auch derjenige, der auf einer mit einem Linksabbiegerpfeil versehenen Fahrspur bei Grün in eine Kreuzung eingefahren ist, diese dann aber geradeausfahrend passiert hat, obwohl das für Geradeausfahrer geltende Lichtzeichen beim Erreichen der Haltlinie Rotlicht zeigte. 2. Es besteht keine Veranlassung, Führer von Leichtkrafträdern von der Verhängung eines Fahrverbots grundsätzlich auszunehmen.«
DAR 1998, 244 MDR 1998, 650 NZV 1998, 255 VRS 95, 134 VerkMitt 1998, 59 [...]